Es gibt Lautsprecher und dann gibt es noch die LS3/5A. Sie spaltet sowohl ihre Hörer, als auch die, die sie gar nicht kennen. Warum das so ist? Nun, dafür muss man sich vor allem anschauen und natürlich hören, was sie kann und nicht, was sie nicht kann.
>> Mehr erfahren>> Alle anzeigenMit diesen Chassis wollte ich schon immer mal etwas bauen. Dass ich sie allerdings jemals zusammen in einer Box haben würde, hätte ich dann doch wieder nicht erwartet – dass das Ganze so gut werden würde, dann schon eher.
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12 Euro für Flat-TV mit Festplatte: Einigung bei Urheberabgaben für Unterhaltungselektronik
Der Digitalverband Bitkom hat sich gemeinsam mit dem Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie und den Verwertungsgesellschaften auf die Höhe der urheberrechtlichen Abgaben für Unterhaltungselektronik geeinigt.
Für TV-Geräte mit Festplattenspeichern zahlen Hersteller und Importeure demnach 12 Euro je Gerät. Ebenso hohe Abgaben fallen für mit Festplatten ausgerüstete DVD-Rekorder und Settop-Boxen an. Für TV-Geräte und Settop-Boxen ohne integrierte Festplatte, aber mit Aufzeichnungsfunktion, sind jeweils 1,25 Euro zu entrichten. Für Bitkom-Mitglieder, die dem Gesamtvertrag beitreten, gelten um 20 Prozent reduzierte Sätze.
Von Audio System gibt es eine Vielzahl an Nachrüstlautsprechern für Audi. Wir schaffen den Überblick und testen das RFIT Set für den A6 C8.
>> Mehr erfahren>> Alle anzeigenZu den weiteren Gerätekategorien des Gesamtvertrages zählen unter anderem MP3- und MP4-Player, Videorekorder, CD-Rekorder, Mini-Disc-Rekorder, Kassettenrekorder sowie DVD-Rekorder ohne integrierte Festplatten.
Deutlich höhere Forderungen
Ursprünglich hatten die Verwertungsgesellschaften bis zu 49 Euro für DVD-Rekorder mit Festplatte, 34 Euro für TV-Geräte und Settop-Boxen mit Festplatte und jeweils 13 Euro für TV-Geräte sowie Settop-Boxen ohne integrierte Festplatte gefordert. Die Verträge für die Abgaben gelten rückwirkend zum 1. Januar 2008.
Mit den urheberrechtlichen Abgaben soll das legale Kopieren von urheberrechtlich geschützten Inhalten wie Musik, Film, Foto oder Text für den privaten Gebrauch abgegolten werden. Die Pauschalabgaben werden auf Geräte wie Computer, Smartphones, Kopierer, Drucker etc. sowie auf Speichermedien wie USB-Sticks und CD-Rohlinge fällig. Hersteller und Importeure sind verpflichtet, die Abgaben einzupreisen und damit Verbrauchern indirekt das private Kopieren in Rechnung zu stellen. Für die Erhebung und Ausschüttung an die Urheber sind Verwertungsgesellschaften wie die Gema, die VG Wort oder die GVL zuständig.