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Das ist neu im Digitaljahr 2022: Rücknahmepflicht von Elektro-Altgeräten in Supermärkten

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03.01.2022 12:58 Uhr von Jochen Wieloch

Im neuen Jahr gibt es in der Digitalwelt neue Möglichkeiten und Rechte für Verbraucherinnen und Verbraucher. Der Digitalverband Bitkom hat die wichtigsten Neuerungen für 2022 zusammengetragen.

Neues Etikett auf digitalen Produkten: IT-Sicherheitskennzeichen

Wie sicher sind IT-Geräte und Online-Dienste? Ab diesem neuen Jahr soll das neue IT-Sicherheitskennzeichen für Verbraucherinnen und Verbraucher mehr Klarheit schaffen. Für ausgewählte Produktgruppen können Hersteller und Anbieter das Kennzeichen beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) beantragen. Sobald das BSI den Antrag genehmigt und die gekennzeichneten Produkte auf den Markt kommen, kann man sich per QR-Code über die Sicherheitseigenschaften informieren. Den Anfang machen Breitband-Router und E-Mail-Dienste. Weitere Produktgruppen wie Smart-Home-Anwendungen sollen folgen.

Infopflicht für Online-Marktplätze

Für Online-Marktplätze werden ab dem 28. Mai 2022 weitere umfassende Hinweis- und Transparenzpflichten eingeführt. Unter anderem müssen Plattformbetreiber in Zukunft darüber aufklären, warum bestimmte Produkte ganz oben im Ranking angezeigt werden. Wenn ein Preis personalisiert berechnet wurde, muss darauf klar hingewiesen werden. Außerdem müssen Unternehmen erläutern, ob Bewertungen verifizierte Käufe vorausgegangen sind, ob die Bewertungen ungefiltert veröffentlicht wurden oder nach welchen Regeln bestimmte – meist negative – Bewertungen aussortiert werden.

Rücknahmepflicht von Elektro-Altgeräten in Supermärkten

Mehr als 200 Millionen ungenutzte Smartphones schlummern in deutschen Schubladen. Künftig wird es für die Menschen in Deutschland einfacher, solche und andere Altgeräte fachgerecht zu entsorgen: Vom 1. Juli 2022 an können sie auch bei großen Discountern und Supermärkten mit einer Ladenfläche von mehr als 800 Quadratmetern kostenlos abgegeben werden. Die Voraussetzungen für eine kostenlose Rückgabe: Die Kantenlänge muss kleiner als 25 cm sein oder es wird ein neues, vergleichbares Produkt gekauft. Diese Regelungen finden sich in der Novelle des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes, das zum 1. Januar 2022 in Kraft tritt.

Updatepflicht für digitale Produkte und Software

Smartphones, Smart-TVs und andere smarte Produkte sind in aller Regel umso nachhaltiger, je länger sie genutzt werden. Um das zu erreichen, gilt für die Hersteller der Geräte und Anbieter digitaler Dienste wie Software vom 1. Januar 2022 eine Aktualisierungs- und Updatepflicht. Das soll die längerfristige Sicherheit und Nutzbarkeit der Produkte sicherstellen. Die neuen Verbrauchergesetze geben allerdings nicht genau vor, wie lange digitale Produkte künftig aktualisiert werden müssen. In jedem Fall steht den Verbraucherinnen und Verbrauchern die übliche Gewährleistung auch für smarte Geräte für zwei Jahre zu.

Neue Verbraucherrechte bei digitalen Produkten und neuer Verbrauchervertrag bei Daten als Gegenleistung

Die App stürzt immer wieder ab, der Stream hakt, der Cloud-Speicher ist nicht ansprechbar: Vom neuen Jahr an haben Verbraucherinnen und Verbraucher mehr Rechte, wenn es um die Reklamation bei Produkten mit Digitalbezug geht – also zum Beispiel physische Datenträger, Musik- und Videodateien, E-Books, Apps, Cloud-Anwendungen oder soziale Netzwerke. Das heißt: Man kann Mängel an diesen Produkten reklamieren, diese Mängel beseitigen lassen oder sogar einen kompletten Ersatz anfordern. Die neuen Rechte gelten zum Teil auch, wenn Verbraucherinnen und Verbraucher nicht mit Geld bezahlen, sondern etwa Daten als Gegenleistung bereitstellen.

Geänderte Bedingungen bei Vertragskündigungen

Ab März 2022 können Telefon- und Internetverträge, die sich nach Ablauf der Mindestlaufzeit automatisch verlängern, mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden. Zudem muss der Anbieter über die automatische Vertragsverlängerung vorher rechtzeitig informieren. Ab Juli 2022 gibt es außerdem die Möglichkeit, viele im Internet abgeschlossene Verträge über einen Kündigungsbutton oder -link zu kündigen. Diese Webseitenfunktion muss an jener Stelle zu finden sein, wo auch der Vertragsabschluss angeboten wird, und sie muss deutlich gekennzeichnet sein.

Die E-Rechnung wird in weiteren Bundesländern zur Pflicht

Unternehmen, die in Baden-Württemberg, Hamburg und im Saarland mit dem öffentlichen Sektor zusammenarbeiten, müssen ab dem 1. Januar 2022 die elektronische Rechnungstellung nutzen, wenn der Rechnungsbetrag 1.000 Euro übersteigt. Eine Rechnung auf Papier oder ein einfaches PDF-Dokument als E-Mail-Anhang können sie dann nicht mehr einreichen. Der Bund und Bremen verwenden bereits seit November 2020 die E-Rechnung. Weitere Bundesländer sollen folgen.

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Datum 03.01.2022, 12:58 Uhr